Landkreis bezahlt weiter für Notarzt-Einsatzfahrzeuge
BAD REICHENHALL (rl) - Ganz sicher konnten durch den qualifizierten NEF-Fahrdienst mehrfach Menschenleben gerettet werden. Mit diesem Satz warb Landrat Georg Grabner bei den Kreisräten um eine Finanzspritze des Kreises. Dabei geht es um 51.000 Euro für das kommende Jahr. Die Krankenkassen als Kostenträger steuern freiwillig über 49.000 Euro bei. Damit bleibt der BRK-Kreisverband auf rund 15.000 Euro sitzen. Nur durch dieses Zusammenspiel kann der Notarzt-Einsatzdienst mit eigenen Fahrzeugen (NEF) auch weiter aufrechterhalten werden. Letztlich stimmten die Mitglieder des Kreisausschusses einhellig für die Finanzierung des Dienstes im kommenden Jahr.
Also bekommt der BRK-Kreisverband als Rettungsdienstträger die 51.000 Euro als freiwillige Leistung. Damit werden dann die NEF-Fahrdienste für die Standorte Bad Reichenhall, Berchtesgaden und Freilassing finanziert. In der Diskussion der vergangenen Jahre war das Projekt umstritten. Vor allem Reichenhalls Oberbürgermeister Wolfgang Heitmeier erwies sich als kritischer Begleiter.
Auch jetzt im Kreisausschuss mochte er nicht schweigen. Doch wendet er sich nicht gegen die Rettungsfahrten. Vielmehr ärgert Heitmeier, dass bisher keine rechtsverbindlichen Vorgaben existieren: Es ist zwingend erforderlich, dass der Gesetzgeber einen Rahmen schafft.
Dem schloss sich Landrat Grabner an und unterstrich: Der Landesgesetzgeber plant, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Rettungsdienstgesetzes auch den NEF-Fahrdienst - somit auch das Tragen der Kosten hierführ - als offizielle Einrichtung aufzunehmen. Nach Aussage des Kreischefs ist jedoch nicht sicher, ob diese Änderung noch im Jahr 2003 greift. In jedem Fall wird sie nicht vor dem 1. Januar 2004 in Kraft treten, betonte Grabner.
Daraus ergibt sich, dass die Kosten im kommenden Jahr in jedem Fall beim Kreis, den Krankenkassen und dem Roten Kreuz hängen bleiben. Grabner: Dem Kreisverband vom Roten Kreuz geht es auch nicht sehr gut. Da ergeben sich erhebliche Defizite bei Einsätzen und Rettungsfahrten.
Unstrittig ist der humanitäre Aspekt. Graber: Der qualifizierte NEF-Fahrdienst hat sich nicht nur bewährt, sondern war mehrfach ausschlaggebend bei der Rettung von Menschenleben. Er soll daher auch im Jahr 2003 aufrechterhalten werden.
Da letztlich die Krankenkassen signalisiert haben, dass sie auch im kommenden Jahr freiwillige Zuschüsse in Höhe von mehr als 49.000 Euro fließen lassen, votierten die Kreisräte einhellig für die Finanzhilfe und damit den Fortbestand der Notarzt-Einsatzfahrzeuge.