header.jpg Foto: M. Eram / DRK

Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Ansprechpartner

Herr
Hermann Scherer

Tel: 08651 9590-23
ausbildung@kvbgl.brk.de

Gerne über unser Kontaktformular:
Kontaktformular

Riedelstraße 18
83435 Bad Reichenhall

Im Büro sind wir für Sie: 
montags und donnerstags
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Anfragen gerne auch per Mail:
ausbildung@kvbgl.brk.de

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BRK-Rotkreuzkurse Erste Hilfe,
bitte beachten Sie unsere aktuell gültigen Hygienemaßnahmen!

Da sich die Hygienevorschriften wöchentlich ändern können,
lesen/erkundigen Sie sich bitte 2-3 Tage vor Kursbeginn über
die aktuellen Voraussetzungen für einen Kursbesuch!

Wir bitten Sie folgende Informationen vor Ihrer Anmeldung zur Kenntnis zu nehmen und freuen uns, Sie unter den hier aufgeführten und zu erfüllenden Punkten bei uns begrüßen zu dürfen.

 Voraussetzung für eine Kursteilnahme! (Klick mich - Link folgen!)

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Unser Kursangebot richtet sich an

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
  • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten,
  • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.  

Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download

Hinweise

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.