rotkreuzkurs-eh-fortbildung-header-alt.jpg Foto: P. Citoler / DRK

Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG)

Ansprechpartner

 

Herr
Hermann Scherer
Frau
Alexandra Hessberger


Tel: 08651 9590-23
ausbildung@kvbgl.brk.de

Gerne über unser Kontaktformular:
Kontaktformular


Riedelstraße 18
83435 Bad Reichenhall

Im Büro sind wir für Sie: 
montags bis donnerstags
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Anfragen gerne auch per Mail:
ausbildung@kvbgl.brk.de

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BRK-Rotkreuzkurse Erste Hilfe,
bitte beachten Sie unsere aktuell gültigen Hygienemaßnahmen!

Da sich die Hygienevorschriften wöchentlich ändern können,
lesen/erkundigen Sie sich bitte 2-3 Tage vor Kursbeginn über
die aktuellen Voraussetzungen für einen Kursbesuch!

Wir bitten Sie folgende Informationen vor Ihrer Anmeldung zur Kenntnis zu nehmen und freuen uns, Sie unter den hier aufgeführten und zu erfüllenden Punkten bei uns begrüßen zu dürfen.


Voraussetzung für eine Kursteilnahme! (Klick mich - Link folgen!)
Auch wichtig, findet mein Kurs statt oder darf er nicht stattfinden!!

 

Unser Rotkreuzkurs kurz erläutert:

Die Erste Hilfe Fortbildung ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.

Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigsten lebensrettenden Maßnahmen wiederholt und vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfahrungen der Ersthelfer und betriebsspezifische Themen einzugehen.

Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG) Foto: P. Citoler / DRK

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download