20191015_fahrdienst.jpg Foto: Leitner, BRK BGL

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Betreuter Fahrdienst

für Senioren, Kranke & Menschen mit Behinderung

Wenn der Verkehr nicht wäre, wenn ich ein Auto hätte oder wenn ich körperlich fitter wäre? Der Betreutes Fahrdienst des Roten Kreuzes macht mobil und aktiv sein auch ohne wenn im Alter möglich. Wir bringen jeden sicher ans Ziel und zurück.

Markus Leitner

Fahrdienstleiter
Abrechnung Betreuter Fahrdienst
Disposition Betreuter Fahrdienst

Tel: +49 (0) 8651 9590-0
Fax: +49 (0) 8651 9590-62
Kontaktformular
www.brk-bgl.de/fahrdienst
Fahrt bestellen: www.brk-bgl.de/fahrt

Riedelstraße 18
83435 Bad Reichenhall

Eine Fahrt bestellen

Sie können den Betreuten Fahrdienst des Roten Kreuzes im Berchtesgadener Land unter www.brk-bgl.de/fahrt online bestellen.

Mobilität für alle - mit Hilfe gehfähig, im Rollstuhl, im Tragestuhl & liegend auf der Fahrtrage

Der Betreute Fahrdienst des Roten Kreuzes (früher Behindertenfahrdienst) trägt im Landkreis mit rund 60 Mitarbeitern & über 16 Spezialfahrzeugen (Behindertentransportwagen (BTW) nach DIN 75078 Teil 1 & 2) maßgeblich zur Mobilität von älteren Menschen, Kranken & Menschen mit Behinderungen bei & ist auf Transporte im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend mit einer Fahrtrage spezialisiert, beispielsweise für ältere, pflegebedürftige Senioren oder nicht gehfähige Patienten nach einer Operation im Krankenhaus. Er ermöglicht trotz Mobilitätseinschränkung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, bringt Kinder & Erwachsene mit Behinderung zur Schule & in die Arbeit, Senioren in die Tagespflege & Patienten zur Behandlung, Untersuchung & Therapie.

Kostenübernahme möglich

  • Was kostet der Fahrdienst & wer zahlt ihn?

    Kosten variieren & ergeben sich meist aus dem jeweiligen Vertrag zwischen dem BRK & der Krankenkasse des Patienten.

  • Fahrten zur stationären Behandlung

    Ärztlich verordnete Fahrten zur stationären Behandlung in einer Klinik & von dort nach Hause zahlt die Krankenkasse, wobei immer der am nächsten erreichbare Behandler zu wählen ist.

  • Fahrten zur ambulanten Behandlung

    Ärztlich verordnete Fahrten zur ambulanten Behandlung & Therapie zahlt die Krankenkasse nur bei Pflegegrad 3 in Kombination mit einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 oder wenn ein Schwerbehindertenausweis mit einem der drei Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (Blindheit) & H (Hilflosigkeit) vorliegt.

  • Verordnung zur Krankenkassen-Abrechnung

    Zur Krankenkassen-Abrechnung wird eine Verordnung einer Krankenbeförderung (so genanntes Muster 4) mit folgenden Eintragungen (unter 3. Art der Beförderung) benötigt:

    • Art und Ausstattung der Beförderung: • Rollstuhl oder • Tragestuhl oder • liegend
    • zusätzlich • Taxi/Mietwagen oder • andere ankreuzen & in das Feld • BTW eintragen.
  • Fahrten zur Kurzzeitpflege (KZP)

    Fahrten von zu Hause zur stationären Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) & zurück zahlt die Krankenkasse nicht, es kann dafür aber der Entlastungsbetrag (§ 45 b SGB XI) genutzt werden.

  • Fahrten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Ausflüge)

    Für Fahrten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben können Menschen mit Behinderungen finanzielle Mobilitätshilfe beim Bezirk beantragen: https://www.bezirk-oberbayern.de/Mobilitätshilfe

  • Fahrten zur Schule & in die Arbeit

    Fahrten zur Schule & in die Arbeit werden für Menschen mit Behinderung nach entsprechendem Antrag meist von einem öffentlichen Aufwandsträger übernommen. Falls Sie Unterstützung bei der Kostenübernahme brauchen, dann hilft Ihnen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Bad Reichehall gerne weiter.

  • Privatfahrten

    Wir begleiten in der Mobilität eingeschränkte Menschen auch gerne auf Ausflügen, beim Einkaufen oder bei wichtigen Terminen und Familien-Festen. Die Abrechnung erfolgt individuell nach gefahrenen Kilometern und Zeit-Aufwand über eine Privat-Rechnung und auf Wunsch bequem per Bank-Einzug.

Einsatz eines mobilen, elektrischen Treppensteigers bei nicht behindertengerechter Wohn-Situation.