header.jpg Foto: M. Eram / DRK

Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen

Ansprechpartner

Herr
Hermann Scherer

Tel: 08651 9590-23
ausbildung@kvbgl.brk.de

Gerne über unser Kontaktformular:
Kontaktformular

Riedelstraße 18
83435 Bad Reichenhall

Im Büro sind wir für Sie: 
montags und donnerstags
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Anfragen gerne auch per Mail:
ausbildung@kvbgl.brk.de

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BRK-Rotkreuzkurse Erste Hilfe,
bitte beachten Sie unsere aktuell gültigen Hygienemaßnahmen!

Da sich die Hygienevorschriften wöchentlich ändern können,
lesen/erkundigen Sie sich bitte 2-3 Tage vor Kursbeginn über
die aktuellen Voraussetzungen für einen Kursbesuch!

Wir bitten Sie folgende Informationen vor Ihrer Anmeldung zur Kenntnis zu nehmen und freuen uns, Sie unter den hier aufgeführten und zu erfüllenden Punkten bei uns begrüßen zu dürfen.

 Voraussetzung für eine Kursteilnahme! (Klick mich - Link folgen!)

Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet.

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.

Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz

Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen. 

Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download

Hinweise

Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.