rotkreuzkurs-eh-fortbildung-header-alt.jpg Foto: P. Citoler / DRK e.V.

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Erste Hilfe Fort-Bildung

Ansprechpartner

 

Herr
Hermann Scherer
Frau
Alexandra Hessberger


Tel: 08651 9590-23
ausbildung@kvbgl.brk.de

Gerne über unser Kontaktformular:
Kontaktformular


Riedelstraße 18
83435 Bad Reichenhall

Im Büro sind wir für Sie: 
montags bis donnerstags
von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Anfragen gerne auch per Mail:
ausbildung@kvbgl.brk.de

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BRK-Rotkreuzkurse Erste Hilfe,
bitte beachten Sie unsere aktuell gültigen Hygienemaßnahmen!

Da sich die Hygienevorschriften wöchentlich ändern können,
lesen/erkundigen Sie sich bitte 2-3 Tage vor Kursbeginn über
die aktuellen Voraussetzungen für einen Kursbesuch!

Wir bitten Sie folgende Informationen vor Ihrer Anmeldung zur Kenntnis zu nehmen und freuen uns, Sie unter den hier aufgeführten und zu erfüllenden Punkten bei uns begrüßen zu dürfen.


Voraussetzung für eine Kursteilnahme! (Klick mich - Link folgen!)
Auch wichtig, findet mein Kurs statt oder darf er nicht stattfinden!!

In diesem Kurs üben Sie Not-Fälle und vertiefen Ihre Kenntnisse.
Es ist ein Kurs für besondere Erst-Helfer und Betriebs-Helfer.
Betriebs-Helfer müssen alle 2 Jahre diesen Kurs machen.
Dafür gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.
Aber auch andere Erst-Helfer können diesen Kurs mitmachen.
Mit vielen Übungen frischen Sie Ihre Kenntnisse in Erste Hilfe auf.

In diesem Kurs lernen Sie viel über Not-Situationen.
Und Sie üben viele Not-Fälle selbst.
Man sagt auch:
Der Kurs besteht aus Theorie und Praxis.
So lernen Sie viele wichtige Dinge für die Lebens-Rettung.
Wir gehen auch auf besondere Situationen in Ihrer Firma ein.

Rotkreuzkurs EH Fortbildung (BG) Foto: P. Citoler / DRK

Kostenübernahme

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.

Ausnahmen:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort einen Gutschein beantragen, Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link
  • KUVB/LUK : Nutzen Sie bitte das Antragsformular
  • KUVB/LUK Bayern: Nutzen Sie bitte das Antragsformular, Download